Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Pflicht- und Vertragstexte der GewerkSuit-Plattform.
Entwurf – juristische Prüfung erforderlich. Dieser Text ist fachlich vorbereitet, aber noch nicht als rechtlich geprüfte Produktionsfassung freigegeben. Identitäts- und Pflichtfelder müssen vor Live-Verkauf vollständig sein. Entwurfsstand: 2026-09-24-df47
juristische Prüfung erforderlich. Die Texte bilden den aktuellen GewerkSuit-Produktstand ab, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Betreiberidentität, Registerdaten, Aufsichtsbehörde, Datenschutzbeauftragter, Streitbeilegung, eingesetzte Anbieter und tatsächliche Verkaufsprozesse müssen vor Veröffentlichung geprüft und vervollständigt werden.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der GewerkSuit-Plattform und ihrer Produkte, soweit im konkreten Angebot keine spezielleren Bedingungen vereinbart werden. Vertragspartner ist ausschließlich der im Impressum ausgewiesene Betreiber. Für einzelne Drittanbieterleistungen können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters gelten, wenn diese vor Nutzung transparent einbezogen werden.
2. Nutzergruppen
GewerkFlow, GewerkGlas und die betrieblichen GewerkSuit-Anwendungen richten sich grundsätzlich an Unternehmen, Selbständige und sonstige gewerbliche Nutzer, soweit im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist. GewerkStart und GewerkLearn richten sich zusätzlich an Schüler, Auszubildende und andere Nutzer zur Berufsorientierung bzw. Ausbildung. Verbraucherrechte bleiben unberührt, soweit tatsächlich ein Verbrauchervertrag geschlossen wird.
3. Kostenlose Angebote
GewerkStart bleibt für Schüler und Auszubildende sowie für Betriebe, die sich in den vorgesehenen Kernfunktionen eintragen, suchen bzw. gefunden werden und Plattformanfragen bearbeiten, dauerhaft kostenlos. Ein bezahlter Ranking-Vorteil ist für GewerkStart nicht vorgesehen. GewerkLearn bleibt für Schüler und Auszubildende in den vorgesehenen Lern- und Prüfungsfunktionen kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzprodukte dürfen nur nach gesonderter, transparenter Bestellung entstehen.
4. Registrierung und Kontosicherheit
Nutzer müssen bei der Registrierung zutreffende Angaben machen und Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung schützen. Konten sind grundsätzlich personengebunden. Rollen- und Organisationszugriffe dürfen nur den tatsächlich berechtigten Personen zugewiesen werden. Sicherheitsrelevante Verstöße können zur vorübergehenden Sperrung führen; berechtigte Interessen und gesetzliche Pflichten sind dabei zu berücksichtigen.
5. Vertragsschluss bei kostenpflichtigen digitalen Leistungen
Produktdarstellungen und Preisangaben sind nur dann ein bindendes Angebot, wenn dies im konkreten Bestellablauf ausdrücklich erklärt wird. Vor einem zahlungspflichtigen Vertrag müssen Leistung, Laufzeit, Gesamtpreis, Kündigungsbedingungen und gegebenenfalls Verbraucherinformationen klar angezeigt werden. Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton die gesetzlich erforderliche eindeutige Zahlungspflicht erkennen lassen. Test- oder Demoangaben begründen keinen kostenpflichtigen Vertrag, wenn ausdrücklich ein kostenloser Test bzw. eine Demo ausgewiesen ist.
6. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Änderungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungsbeschreibung. Sicherheits-, Fehlerbehebungs- und Kompatibilitätsupdates dürfen vorgenommen werden. Wesentliche nachteilige Änderungen an dauerhaft geschuldeten Leistungen bedürfen einer rechtlich zulässigen Grundlage und dürfen nicht durch diese Bedingungen pauschal vorbehalten werden.
7. Kundendaten und Auftragsverarbeitung
Geschäftskunden bleiben für die Rechtmäßigkeit der von ihnen in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten und Inhalte verantwortlich, soweit sie datenschutzrechtlich Verantwortliche sind. Soweit GewerkSuit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor der produktiven Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen. Nutzer dürfen nur Inhalte einstellen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen.
8. GewerkStart
Betriebsprofile, Ausbildungs- und Praktikumsangebote müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Private Kontaktdaten von Schülern dürfen nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Freigaben verwendet werden. Der Talent-Pool ist freiwillig und standardmäßig ausgeschaltet. Bewertungen können zur Missbrauchs- und Qualitätskontrolle moderiert werden. Ranking erfolgt nicht gegen Bezahlung, sondern nach sachlichen Kriterien wie Passung, Entfernung, tatsächlichem Angebot, Verifizierung, Aktualität und Reaktionsbereitschaft.
9. GewerkLearn
Lerninhalte, Übungsfragen und Prüfungssimulationen dienen der Vorbereitung und ersetzen keine offiziellen Kammerprüfungen oder verbindliche Ausbildungsberatung. Soweit Inhalte nicht ausdrücklich als offizielle Quelle bezeichnet sind, handelt es sich nicht um kopierte Originalprüfungen. Nutzer bleiben für ihre Prüfungsvorbereitung selbst verantwortlich.
10. GewerkAI
GewerkAI ist eine assistive Funktion. Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. GewerkAI darf keine kritischen Finanz-, Personal-, Rechts-, Versand-, Bestell-, Zahlungs- oder technischen Freigabeentscheidungen autonom treffen. Verbindliche Entscheidungen und fachliche Prüfungen verbleiben beim zuständigen Menschen. Herstellerangaben und technische Freigaben gehen KI-Vorschlägen vor.
11. GewerkGlas
Aufmaß-, Glas-, Dusch-, Kalkulations- und Montagefunktionen unterstützen den betrieblichen Workflow. Statik, Glasdimensionierung, Befestigung, Beschläge, Herstellerfreigaben, Bauvorschriften und sicherheitsrelevante Ausführungsentscheidungen müssen von fachkundigen Personen geprüft werden. Herstellerunterlagen sind maßgeblich, sofern sie für das konkrete Produkt gelten.
12. GewerkFlow Shop
Der Shop kann Angebote mehrerer Lieferquellen nach Warenpreis, Versand, Verfügbarkeit und weiteren Kriterien vergleichen. Solange eine Bezugsquelle nicht als aktiv und für Bestellübermittlung freigegeben gekennzeichnet ist, wird keine verbindliche externe Bestellung ausgelöst. Ein Preisvergleich ist nicht automatisch eine verbindliche Lieferzusage. Eine externe Bestellung setzt eine ausdrückliche Freigabe des berechtigten Nutzers voraus.
Bei Direktlieferung kann als Lieferadresse die Adresse des Kunden, der Baustelle, des Betriebs oder Lagers angegeben werden. Nach verbindlicher Freigabe dürfen die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten an Lieferant und Logistikdienstleister übermittelt werden. Ob der GewerkSuit-Betreiber Verkäufer, Vermittler oder technischer Bestellkanal ist, muss im konkreten Checkout eindeutig ausgewiesen werden. Vor Aktivierung des Warenverkaufs sind die dazu passenden Kauf-, Liefer-, Retouren- und Gewährleistungsbedingungen zu prüfen.
Wird ein verbindlicher Verbraucher-Checkout aktiviert, müssen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die gesetzlich erforderlichen Vertrags- und Preisinformationen klar bereitgestellt und der Bestellbutton entsprechend § 312j BGB eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet werden. Gesamtpreise, gegebenenfalls Grundpreise, Versandkosten und Lieferbeschränkungen sind nach den jeweils anwendbaren Preis- und Verbraucherinformationspflichten auszuweisen.
13. GewerkWeb
Bei exportierten Websites erhält der Kunde die vereinbarten Dateien bzw. den vereinbarten Export. Domain, Hosting und Veröffentlichung liegen nach einem Export nur dann beim Kunden, wenn dies im konkreten Produkt so beschrieben ist. Rechtstexte, Bildrechte, Marken, Pflichtangaben und branchenspezifische Aussagen müssen vor Veröffentlichung durch den Verantwortlichen geprüft werden.
14. Zahlungsdienste
Zahlungen werden nur über tatsächlich aktivierte und ausgewiesene Zahlungswege abgewickelt. GewerkAI löst keine Zahlungen autonom aus. Rückerstattungen, Gutschriften, Zahlungszuordnungen und sonstige Geldbewegungen bedürfen der vorgesehenen menschlichen Freigabe.
15. Preise, Rechnungen und Laufzeiten
Es gelten die im konkreten Angebot bzw. Bestellschritt ausgewiesenen Preise, Steuerangaben, Abrechnungsintervalle und Laufzeiten. Für Unternehmer können Nettopreise verwendet werden, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht wird. Gegenüber Verbrauchern sind die jeweils anwendbaren Preisangabenpflichten einzuhalten. Automatische Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen dürfen nur nach den im konkreten Vertrag wirksam vereinbarten und gesetzlich zulässigen Regeln erfolgen.
16. Rechte bei Mängeln und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht im konkreten B2B-Vertrag wirksam etwas anderes vereinbart wird. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Insbesondere werden Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Produkthaftung nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsbegrenzungen für Unternehmer bedürfen einer konkreten juristischen Prüfung vor Freigabe.
17. Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Zugriffe, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Schadsoftware, missbräuchlicher Massenversand, rechtswidrige Verarbeitung fremder Daten sowie die Nutzung der Plattform zur Täuschung über Versand-, Zahlungs-, Ausbildungs-, Prüfungs- oder Herstellerstatus. Inhalte können bei konkreten Rechts- oder Sicherheitsverstößen eingeschränkt oder entfernt werden. Betroffene Nutzer sollen über wesentliche Moderationsentscheidungen informiert werden, soweit dem keine Schutz- oder Gesetzesgründe entgegenstehen.
18. Laufzeit und Beendigung
Kostenlose Konten können nach den jeweiligen Produktregeln beendet werden. Für kostenpflichtige Verträge gelten die im konkreten Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregeln. Gesetzliche Sonderkündigungs-, Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Datenexport und Löschung richten sich nach Vertrag, Datenschutzrecht und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die nach §§ 36, 37 VSBG erforderliche Erklärung zur Teilnahmebereitschaft oder Teilnahmeverpflichtung ist vor Veröffentlichung anhand des tatsächlichen Betreibers festzulegen und im Impressum bzw. bei den AGB zu ergänzen. Die frühere EU-OS-Plattform ist seit 20. Juli 2025 eingestellt und wird nicht als Streitbeilegungsweg verlinkt.
20. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Schlussbestimmungen müssen nach Nutzergruppe und tatsächlichem Vertragsmodell geprüft werden. Gegenüber Verbrauchern dürfen zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht durch eine Rechtswahl entzogen werden. Eine pauschale Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der GewerkSuit-Plattform und ihrer Produkte, soweit im konkreten Angebot keine spezielleren Bedingungen vereinbart werden. Vertragspartner ist ausschließlich der im Impressum ausgewiesene Betreiber. Für einzelne Drittanbieterleistungen können zusätzliche Bedingungen des jeweiligen Anbieters gelten, wenn diese vor Nutzung transparent einbezogen werden.
2. Nutzergruppen
GewerkFlow, GewerkGlas und die betrieblichen GewerkSuit-Anwendungen richten sich grundsätzlich an Unternehmen, Selbständige und sonstige gewerbliche Nutzer, soweit im konkreten Angebot nichts anderes angegeben ist. GewerkStart und GewerkLearn richten sich zusätzlich an Schüler, Auszubildende und andere Nutzer zur Berufsorientierung bzw. Ausbildung. Verbraucherrechte bleiben unberührt, soweit tatsächlich ein Verbrauchervertrag geschlossen wird.
3. Kostenlose Angebote
GewerkStart bleibt für Schüler und Auszubildende sowie für Betriebe, die sich in den vorgesehenen Kernfunktionen eintragen, suchen bzw. gefunden werden und Plattformanfragen bearbeiten, dauerhaft kostenlos. Ein bezahlter Ranking-Vorteil ist für GewerkStart nicht vorgesehen. GewerkLearn bleibt für Schüler und Auszubildende in den vorgesehenen Lern- und Prüfungsfunktionen kostenlos. Kostenpflichtige Zusatzprodukte dürfen nur nach gesonderter, transparenter Bestellung entstehen.
4. Registrierung und Kontosicherheit
Nutzer müssen bei der Registrierung zutreffende Angaben machen und Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung schützen. Konten sind grundsätzlich personengebunden. Rollen- und Organisationszugriffe dürfen nur den tatsächlich berechtigten Personen zugewiesen werden. Sicherheitsrelevante Verstöße können zur vorübergehenden Sperrung führen; berechtigte Interessen und gesetzliche Pflichten sind dabei zu berücksichtigen.
5. Vertragsschluss bei kostenpflichtigen digitalen Leistungen
Produktdarstellungen und Preisangaben sind nur dann ein bindendes Angebot, wenn dies im konkreten Bestellablauf ausdrücklich erklärt wird. Vor einem zahlungspflichtigen Vertrag müssen Leistung, Laufzeit, Gesamtpreis, Kündigungsbedingungen und gegebenenfalls Verbraucherinformationen klar angezeigt werden. Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton die gesetzlich erforderliche eindeutige Zahlungspflicht erkennen lassen. Test- oder Demoangaben begründen keinen kostenpflichtigen Vertrag, wenn ausdrücklich ein kostenloser Test bzw. eine Demo ausgewiesen ist.
6. Leistungsumfang, Verfügbarkeit und Änderungen
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses einbezogenen Leistungsbeschreibung. Sicherheits-, Fehlerbehebungs- und Kompatibilitätsupdates dürfen vorgenommen werden. Wesentliche nachteilige Änderungen an dauerhaft geschuldeten Leistungen bedürfen einer rechtlich zulässigen Grundlage und dürfen nicht durch diese Bedingungen pauschal vorbehalten werden.
7. Kundendaten und Auftragsverarbeitung
Geschäftskunden bleiben für die Rechtmäßigkeit der von ihnen in die Plattform eingestellten personenbezogenen Daten und Inhalte verantwortlich, soweit sie datenschutzrechtlich Verantwortliche sind. Soweit GewerkSuit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor der produktiven Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen. Nutzer dürfen nur Inhalte einstellen, für die sie die erforderlichen Rechte besitzen.
8. GewerkStart
Betriebsprofile, Ausbildungs- und Praktikumsangebote müssen wahrheitsgemäß und aktuell sein. Private Kontaktdaten von Schülern dürfen nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Freigaben verwendet werden. Der Talent-Pool ist freiwillig und standardmäßig ausgeschaltet. Bewertungen können zur Missbrauchs- und Qualitätskontrolle moderiert werden. Ranking erfolgt nicht gegen Bezahlung, sondern nach sachlichen Kriterien wie Passung, Entfernung, tatsächlichem Angebot, Verifizierung, Aktualität und Reaktionsbereitschaft.
9. GewerkLearn
Lerninhalte, Übungsfragen und Prüfungssimulationen dienen der Vorbereitung und ersetzen keine offiziellen Kammerprüfungen oder verbindliche Ausbildungsberatung. Soweit Inhalte nicht ausdrücklich als offizielle Quelle bezeichnet sind, handelt es sich nicht um kopierte Originalprüfungen. Nutzer bleiben für ihre Prüfungsvorbereitung selbst verantwortlich.
10. GewerkAI
GewerkAI ist eine assistive Funktion. Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein. GewerkAI darf keine kritischen Finanz-, Personal-, Rechts-, Versand-, Bestell-, Zahlungs- oder technischen Freigabeentscheidungen autonom treffen. Verbindliche Entscheidungen und fachliche Prüfungen verbleiben beim zuständigen Menschen. Herstellerangaben und technische Freigaben gehen KI-Vorschlägen vor.
11. GewerkGlas
Aufmaß-, Glas-, Dusch-, Kalkulations- und Montagefunktionen unterstützen den betrieblichen Workflow. Statik, Glasdimensionierung, Befestigung, Beschläge, Herstellerfreigaben, Bauvorschriften und sicherheitsrelevante Ausführungsentscheidungen müssen von fachkundigen Personen geprüft werden. Herstellerunterlagen sind maßgeblich, sofern sie für das konkrete Produkt gelten.
12. GewerkFlow Shop
Der Shop kann Angebote mehrerer Lieferquellen nach Warenpreis, Versand, Verfügbarkeit und weiteren Kriterien vergleichen. Solange eine Bezugsquelle nicht als aktiv und für Bestellübermittlung freigegeben gekennzeichnet ist, wird keine verbindliche externe Bestellung ausgelöst. Ein Preisvergleich ist nicht automatisch eine verbindliche Lieferzusage. Eine externe Bestellung setzt eine ausdrückliche Freigabe des berechtigten Nutzers voraus.
Bei Direktlieferung kann als Lieferadresse die Adresse des Kunden, der Baustelle, des Betriebs oder Lagers angegeben werden. Nach verbindlicher Freigabe dürfen die zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten an Lieferant und Logistikdienstleister übermittelt werden. Ob der GewerkSuit-Betreiber Verkäufer, Vermittler oder technischer Bestellkanal ist, muss im konkreten Checkout eindeutig ausgewiesen werden. Vor Aktivierung des Warenverkaufs sind die dazu passenden Kauf-, Liefer-, Retouren- und Gewährleistungsbedingungen zu prüfen.
Wird ein verbindlicher Verbraucher-Checkout aktiviert, müssen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung die gesetzlich erforderlichen Vertrags- und Preisinformationen klar bereitgestellt und der Bestellbutton entsprechend § 312j BGB eindeutig als zahlungspflichtige Bestellung gekennzeichnet werden. Gesamtpreise, gegebenenfalls Grundpreise, Versandkosten und Lieferbeschränkungen sind nach den jeweils anwendbaren Preis- und Verbraucherinformationspflichten auszuweisen.
13. GewerkWeb
Bei exportierten Websites erhält der Kunde die vereinbarten Dateien bzw. den vereinbarten Export. Domain, Hosting und Veröffentlichung liegen nach einem Export nur dann beim Kunden, wenn dies im konkreten Produkt so beschrieben ist. Rechtstexte, Bildrechte, Marken, Pflichtangaben und branchenspezifische Aussagen müssen vor Veröffentlichung durch den Verantwortlichen geprüft werden.
14. Zahlungsdienste
Zahlungen werden nur über tatsächlich aktivierte und ausgewiesene Zahlungswege abgewickelt. GewerkAI löst keine Zahlungen autonom aus. Rückerstattungen, Gutschriften, Zahlungszuordnungen und sonstige Geldbewegungen bedürfen der vorgesehenen menschlichen Freigabe.
15. Preise, Rechnungen und Laufzeiten
Es gelten die im konkreten Angebot bzw. Bestellschritt ausgewiesenen Preise, Steuerangaben, Abrechnungsintervalle und Laufzeiten. Für Unternehmer können Nettopreise verwendet werden, wenn dies eindeutig kenntlich gemacht wird. Gegenüber Verbrauchern sind die jeweils anwendbaren Preisangabenpflichten einzuhalten. Automatische Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen dürfen nur nach den im konkreten Vertrag wirksam vereinbarten und gesetzlich zulässigen Regeln erfolgen.
16. Rechte bei Mängeln und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nicht im konkreten B2B-Vertrag wirksam etwas anderes vereinbart wird. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt. Insbesondere werden Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Produkthaftung nicht durch diese Bedingungen ausgeschlossen. Weitergehende Haftungsbegrenzungen für Unternehmer bedürfen einer konkreten juristischen Prüfung vor Freigabe.
17. Unzulässige Nutzung
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, unberechtigte Zugriffe, Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen, Schadsoftware, missbräuchlicher Massenversand, rechtswidrige Verarbeitung fremder Daten sowie die Nutzung der Plattform zur Täuschung über Versand-, Zahlungs-, Ausbildungs-, Prüfungs- oder Herstellerstatus. Inhalte können bei konkreten Rechts- oder Sicherheitsverstößen eingeschränkt oder entfernt werden. Betroffene Nutzer sollen über wesentliche Moderationsentscheidungen informiert werden, soweit dem keine Schutz- oder Gesetzesgründe entgegenstehen.
18. Laufzeit und Beendigung
Kostenlose Konten können nach den jeweiligen Produktregeln beendet werden. Für kostenpflichtige Verträge gelten die im konkreten Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregeln. Gesetzliche Sonderkündigungs-, Widerrufs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Datenexport und Löschung richten sich nach Vertrag, Datenschutzrecht und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die nach §§ 36, 37 VSBG erforderliche Erklärung zur Teilnahmebereitschaft oder Teilnahmeverpflichtung ist vor Veröffentlichung anhand des tatsächlichen Betreibers festzulegen und im Impressum bzw. bei den AGB zu ergänzen. Die frühere EU-OS-Plattform ist seit 20. Juli 2025 eingestellt und wird nicht als Streitbeilegungsweg verlinkt.
20. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und sonstige Schlussbestimmungen müssen nach Nutzergruppe und tatsächlichem Vertragsmodell geprüft werden. Gegenüber Verbrauchern dürfen zwingende Schutzvorschriften ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht durch eine Rechtswahl entzogen werden. Eine pauschale Gerichtsstandsvereinbarung mit Verbrauchern ist nicht vorgesehen.